Nach der abgeschlossenen Ausbildung ist es für  Kassenzugelassene Podologen
verpflichtend Fort-und Weiterbildungen zu besuchen. Die Krankenkassen verlangen den Nachweis
pro Jahr 12 Fortbildungspunkte erlangt zu haben.
Das ist für mich selbstverständlich! 
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urkunde neu 01

urkunde neu 02

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